
Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet grundsätzlich der “Ausschuss für Schultennis“. Die Bezirksreferenten für Schultennis prüfen und sichten die aus den jeweiligen Bezirken eingehenden Anträge und bringen diese im “Ausschuss für Schultennis“ des Württembergischen Tennis-Bundes e.V. ein. Antragsfrist Jeder Bezirk hat ein bestimmtes Kontingent an Förderprojekten. Der Ausschuss für Schultennis prüft die eingehenden Anträge und schlägt gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen des Kontingents vor.
Die beantragte Fördermaßnahme ist auf den Zeitraum eines Jahres ausgerichtet. Der Stichtag für die Beantragung einer Fördermaßnahme ist der 15. November im jeweiligen Schuljahr.
Bereits durch andere Institutionen bzw. Verbände (z. B. WLSB) geförderte Projekte werden nicht zusätzlich gefördert.
Zielsetzung
Der WTB will mit diesem Förderungskonzept die interessierten und engagierten Tennisvereine und Partnerschulen motivieren, Kinder im Alter von 8 – 12 Jahren (2. – 6. Schulklasse) für die Sportart Tennis zu begeistern. Wichtiges Anliegen ist hierbei, dass nicht nur die tennisspezifischen Inhalte vermittelt werden, sondern auch allgemeine und vielseitige Bewegungsaufgaben berücksichtigt werden (allgemeine Spiel- und Koordinationsfähigkeit).
Mit diesem Förderungskonzept will der WTB den Vereins- und Schulsport stärken. Unter Berücksichtigung der Aspekte einer kindgerechten Sport- und Bewegungsausbildung sollen durch die Förder- und Kooperationsmaßnahmen die Kinder an die Sportart Tennis herangeführt werden.
Fördermittel
Jede bewilligte Maßnahme wird gefördert. Die Förderung umfasst einen Warengutschein für Tennisbälle in Höhe von max. 400,- €.
Dateien:
Förderrichtlinien
Antragsformular
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